Umfang der zu leistenden Theorie Stunden...
Wie wir Ihnen schon im Bereich "Ausbildung" erläutert haben ist unser Theorieunterricht vielfältig und Interessant gestaltet. Laut Gesetz gibt es jedoch eine festgeschriebene Mindeststundenanzahl die jeder Fahrschüler zu absolvieren hat.
Grundsätzlich ist der Theorieunterricht in 14 Einheiten à 90 Minuten gegliedert, davon sind 12 Themen in den Grundstoff eingeteilt, hier werden alle wichtigen Informationen vermittelt die nötig sind damit sich ein Fahranfänger im Straßenverkehr zurecht findet. Es ist sinvoll jedes Thema einmal gehört zu haben jedoch nicht von nöten, sprich es ist nicht schlimm ein Thema doppelt gehört zu haben. Zusätzlich gibt es noch den Klassenspezifischen Zusatzstoff, bei Klasse B sind dies 2 Einheiten à 90 Minuten, bei der Klasse A1 A2 & A 4 Einheiten à 90 Minuten. Dieser Unterricht muss in jedem Fall absolviert werden !
Wie oft Sie zum Theorieunterricht kommen müssen entnehmen Sie bitte der Grafik
Besitzen sie bereits eine Fahrerlaubnis ?
► NEIN, ich besitze noch keinen Führerschein ► JA, ich besitze bereits einen Führerschein
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