Endlich Mobil werden ? Kein Problem ! Schauen Sie sich die Fahrerlaubnisklassen an und erfüllen Sie Ihren Traum
Klasse B
● Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren )
► Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zGm
► Gebaut und ausgelegt für 8 Personen + Fahrer
► Mitführen eines Anhänger bis 750 KG zGm ▼
Anhänger über 750 KG zGm wenn die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger 3,5t nicht überschreitet
"Der klassische Autoführerschein, dank des begleitetem Fahren auch ab 17 möglich. Kleine Anhänger ( zum Beispiel die von OBI ) können mit diesem Führerschein ebenfalls mitgeführt werden"
Klasse BE
● Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren )
● Vorraussetzung: Fahrerlaubnisklasse B
► Zugfahrzeug der Klasse B
► + Anhänger über 750 KG bis maximal 3,5 t
"Für größere Anhänger ( zum Beispiel Pferde- oder Wohnanhänger) wird dieser Führerschein benötigt"
Klasse A
● Mindestalter: 24 Jahre (20 Jahre bei mindestens 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2 ► Aufstiegsprüfung möglich)
► Krafträder über 50 ccm³
► Bauartbestimmte Geschwindigkeit von mehr als 45 Km/h
► Mitführen eines Beiwagen ist möglich
"Der Führerschein der Klasse A ist der größte Führerschein. Das Motorrad darf ungedrosselt gefahren werden"
Klasse A2
● Mindestalter: 18 Jahre
● Bei Vorbesitz der Klasse A1 (Mindestens 2 Jahre) ►Aufstiesgsprüfung möglich
► Krafträder
► Motorleistung mit maximal 35 kW / 48 PS
► Mitführen eines Beiwagen ist möglich
"Die Optimale Mitte zwischen nicht zu langsam und nicht zu schnell. Der perfekte Führerschein für den Einstieg auf 2 Rädern."
Klasse A1
● Mindestalter: 16 Jahre
► Leichtkrafträder
► Hubraum nicht mehr als 125 ccm³
► Maximale Motorleistung von 11 kW / 15 PS
► Mitführen eines Beiwagen ist möglich
"Um Erfahrung im Straßenverkehr / auf dem Zweirad zu sammeln ist dieser Führerschein super! Oftmals wird dieser auch als der Führerschein für Einsteiger bezeichnet."
Klasse AM
● Mindestalter: 16 Jahre
► Kleinkrafträder
► Bauartbedinge Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 Km/h
"Dieser Führerschein ist nicht mit der Mofa Prüfbescheinigung zu verwechseln ! Bei dieser Faherlaubnis handelt es sich typischerweise um Roller oder Quads."
Mofa Prüfbescheinigung
► Zweiräder bis maximal 25 Km/h ● Mindestalter: 15 Jahre